Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vor dem Erwerb der Baltic-Fashion-Award - Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber (Endkunde) die folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".
Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
Gekaufte Karten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Es besteht somit grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der gekauften Karten. Bei Verlegung einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten für den neuen Veranstaltungstermin ihre Gültigkeit.
Eintrittskarten werden jedoch dann zurückgenommen, wenn die Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden muss. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen in diesem Falle bis zu vier Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde. Über das Internet erworbene Karten werden vom Käufer per Post an folgende Adresse zurück gesandt:
Eigenbetrieb KAISERBÄDER INSEL USEDOM
Waldstraße 1
17429 Heringsdorf
Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der Spielstätte/Kontrollzone ihre Gültigkeit.
Bei Zahlungeingang bis fünf Tage vor der gebuchten Veranstaltung, werden nach Zahlungseingang die Karten per Post versandt. Bei späterem Zahlungseingang werden die Karten an der Abendkasse zur Abholung hinterlegt.
Die Hausordnung der Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten, wobei der Veranstalter grundsätzlich das Hausrecht gegenüber dem Publikum ausübt. Das Betreten des Bühnenbereichs und Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Geschäftsbedingungen behält sich der Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.
Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, dass im Rahmen der Bühnenveranstaltung Bild- und Tonaufnahmen von Seiten des Veranstalters von der Vorstellung erstellt werden können und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Aufnahmen zeitlich und räumlich beschränkt über einen Sender auszustrahlen oder ausstrahlen zu lassen.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Programm zu ändern, indem auch Umbesetzungen möglich sind.
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge extremer Lautstärke bei Veranstaltungen entstehen können. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den jeweiligen Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen) dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt - jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
Trifft ein Kartenerwerber bzw. -inhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz, um andere Besucher nicht zu stören. Der Karteninhaber kann sich ersatzweise auf einen vom Ordnerdienst zugewiesenen Platz begeben.
Bei Aushändigung der Karten an der Abendkasse ist der Erwerber bzw. Inhaber verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an der Abendkasse vorzuzeigen. Bei verloren gegangener Karte muss sich der Abholer wenn er nicht Kartenkäufer ist, als berechtigter Inhaber durch eine Vollmacht legitimieren. Anhand der Buchungsdaten des auf der Eintrittskarte ausgedruckten Barcodes und der Auftragsnummer, ist eine eindeutige Käuferidentifizierung möglich.
Reservierte und noch nicht bezahlte Karten, die zur Abholung und Bezahlung an der Abendkasse hinterlegt sind, müssen bis dreißig Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt und bezahlt werden. Danach behält sich der Veranstalter bei entsprechender Kartennachfrage das Recht vor, die verbindlich reservierte Eintrittskarte an andere Interessenten weiter zu verkaufen.
Keine Haftung für Sach- und Körperschäden

